Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB’s / Zahlungsbedingungen / Sonstiges

Unsere Preise sind INCLUSIVPREISE pro PERSON und TAG mit Halbpension EXKL. Kurtaxe für DIREKT-BUCHER! Die Kurtaxe beträgt Euro 2,40 pro Tag pro Person und wird zusätzlich in Rechnung gestellt Kurtaxe wird für Kinder ab dem 14. Lebensjahr verrechnet – Altersnachweis erforderlich.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wenn z. B. drei Erwachsene ein Dreibettzimmer buchen, der Doppelzimmerpreis mal 3 gerechnet wird. D. h. das Zusatzbett für den 3. Erwachsenen wird ganz normal verrechnet!
Im Appartement gilt das Gleiche. Bei 4 Erwachsenen wird der Doppelzimmerpreis mal 4 gerechnet!

KINDER: bis 5 Jahre ab EUR  85,00 mit Halbpension pro Tag pro Kind.
(Altersnachweis erforderlich!!) Sollte das Kind älter als 5 Jahre sein, so wird automatisch je nach Saisonzeit der Preis in Rechnung gestellt.

ACHTUNG: bei Buchungen unter 4 Nächten haben wir einen Kurznächtigungsaufschlag von 20 % pro Person und Tag!

Bei Spezial-Wochen-Angebote wie zum Beispiel 7=6 werden immer nur die Vollzahler berücksichtigt. Bei Kinder gibt es eigene Reduktionen welche im Angebot berücksichtig werden!

Bei Angeboten mit Rabatten gelten diese Rabatte immer nur auf die Halbpension jedoch NIE auf Skipässe, Kurtaxe, oder sonstige Fremdleistungen!

Wir bieten Ihnen in unseren Zimmern:

Badewanne oder Dusche, WC, Farbfernseher mit Digitalanschluss, Radio, Direktwahltelefon, Zimmersafe, teilweise Balkon, WLan Verbindung, Haarfön, Bademäntel, Kosmetikartikel, Kosmetikspiegel im Badezimmer, Schuhputzschwamm, Schreibmappe, Badeschuhe, Eichendielenboden, Allergiker gerechte Ausstattung,...

Unser Haus verfügt über:

Sauna, Dampfbad, Wärmebank, Ruheraum, Zirben-Infrarotkabine, Weinkeller aus der K & K Zeit, Kinderspielraum, hauseigene Garagenplätze in Oberlech oder Lech, Lobby, Speisesaal, WiFi in der Lobby, Over-Night-Skiservice (nur gegen BAR-Zahlung möglich)....Wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, daß wir ein reines NICHT-RAUCHER-HAUS sind!

Garagenplätzen:

Eine Reservierung von hauseigenen Garagenplätzen in der Tiefgarage Anger oder direkt in Oberlech (ACHTUNG: OBERLECH Autofreie Zone!! Wir bitten Sie Ihr abgestelltes Fahrzeug in der Oberlech Garage nur zur Abreise zu bewegen) ist bei uns möglich. Ein Garagenplatz kostet pro Tag pro Auto ab EUR 18,00. Sollten Sie das Auto in Oberlech parkieren wollen, so bitten wir Sie Ihr Auto während Ihres Aufenthaltes NICHT mehr zu benützen, da Oberlech Autofrei ist! Für Gäste die ohne Auto nicht leben können, bieten wir auch Garagenplätze in Lech an, welche 24 Std. benutzbar sind! Für Parkschäden übernehmen wir keine Haftung!

ANZAHLUNG & STORNOGEBÜHREN:

Die Zimmerreservierung (ohne Extra-Leistungen) ist mit einer Anzahlung pro ZIMMER von 50% (spesenfrei) in Form einer Banküberweisung zu fixieren. Für Pauschalbuchungen (=Buchungen inkl. Skipass, ect) gelten 20 % (spesenfrei) Anzahlungbin zwei Wochen und 30 Tage vor Reiseantritt die Restzahlung von 80 % (spesenfrei).

RAIKA  Lech
Konto: 13615
BLZ 37449
Konto Name: Reischl Pension Sabine GmbH & Co.KG
Swift-Code: RVVGAT 2B 449
Iban: AT 68 37 449 00 00 00 13 6 15

Sobald das Geld auf unser Konto eingegangen ist, gilt die Reservierung als fixiert und Sie bekommen von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung und Anzahlungsbestätigung!

Bitte beachten Sie, daß wir nur schriftliche Buchungen entgegen nehmen können!
Bis zum Eingang der Anzahlung verbleiben die Zimmer frei zum Verkauf.

Es gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen!

Liebe Gäste! Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass für Buchungen mit Skipass KEINE Zahlungen mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich sind. Sie können gerne den Gesamtbetrag auf unser Bankkonto überweisen.

Skipass-Kauf an der Rezeption:

Wir bieten den Service Ihnen den Skipass direkt an der Rezeption auszustellen. Hierfür benötigen wir Ihren Meldeschein mit Ihren Daten. Durch Erwerb des Skipasses garantieren Sie, daß Sie den Meldeschein richtig und leserlich ausgefüllt haben. Für falsch ausgefüllte Geburtsdaten übernimmt die Haftung der Aussteller des Meldezettels. Bitte beachten Sie, daß wir für ausgestellte Skipässe nur Barzahlung akzeptieren können! Verlängerungstage müssen an einer der Skipasskassen im Skigebiet Lech-Zürs-Oberlech vorgenommen werden – dies ist im Hotelverkauf leider nicht gestattet!

Kinder / Kinderspielraum

Unser Kinderspielraum ist von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr täglich für Sie geöffnet. Für Schäden haften die Eltern. Ebenso bitten wir zu beachten, daß die Aufsichtspflicht und die volle Verantwortung im Spielraum, Hotelzimmern, Restaurant, Balkonen, Außenbereich der Pension Sabine, ect. bei den Eltern liegt und wir keinerlei Verantwortung/Haftung übernehmen! Wir bitten Sie den Kinderspielraum ordentlich und sauber zu halten. Ebenso bitten wir die Spiele und Spielsachen mit Sorgfalt zu behandeln damit die nachkommenden Gästekinder auch noch viel Freude daran haben können!

Spielsachen, Bobycar und ähnliches bleibt bitte im Spielraum!

Die Notausgangs-Türe des Spielraumes ist Alarmgesichert und wie gesagt ein NOT-Ausgang, daher bitten wir Sie diesen nur im NOTFALL zu benützen! Herzlichen Dank!

Sauna / Wellness

Die Alpensauna *Rüfiblick* ist täglich ab 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sie geöffnet. Wir weisen darauf hin, daß dieser Bereich ein Nacktbereich ausschließlich für Erwachsene ist.

Kinder (bis 15 Jahren) sind weder im Ruheraum noch im Saunabereich erlaubt!

Wir bitten Sie höflichst unseren Saunabereich ordentlich und sauber zu halten und die Saunaregeln zu befolgen (zB duschen vor jedem Saunagang, Verwendung der Sitztücher,…)

Der Besuch unserer Sauna, Infrarotkabine & Dampfbad ist auf eigene Gefahr und freiwillig!

Mitnahme von alkoholischen Getränken sowie Gläsern oder Porzellan ist strengstens verboten!

Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken    

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist im Restaurant-, Bar- sowie Lobby/Empfangsbereich verboten.

Natürlich erhalten Sie von uns Gläser bzw. Teller / Gedeck, ect. gegen Aufpreis pro Stück. (Tatsächliche Verrechnung obliegt dem Beherberger!!!)

Sperrstunde

Die Regelung der Sperrstunde obliegt dem Beherberger!

RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG

(Lt. Österreichische Hotelvertragsbedinungen):

  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag ohne Stornogebühr.

  • Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag- Stornogebühr im Ausmaß von 40 % des Arrangement Preis.

  • 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des Arrangement Preis.

  • in der letzten Woche (sprich 6 Tage vor Antritt) vor dem Ankunftstag 90 % des Arrangement Preis.

  • Wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung ohne fristgerechte Stornierung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.

    Zu Ihrer eigenen Sicherheit bieten wir jedoch speziell für unsere Gäste eine REISEÜCKTRITTSVERSICHERUNG die wir gerne für Sie abschließen - über nähere Einzelheiten informieren wir Sie bei Ihrer Zimmerbuchung. Bei Ankunft nach 18 Uhr bitten wir Sie um telefonische Verständigung. Bei Spät Ankünften nach 22.00 Uhr verrechnen wir Euro 15,00. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Bitte beachten Sie: Sie können auch einen Privat Skilehrer mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung mit versichern!

RÜCKTRITT durch den Beherberger

  • Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

  • Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

  • Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.

  • Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

     

Beistellung einer Ersatzunterkunft:

  • Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

  • Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

Rechte des Beherbergers

  • Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

  • Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

  • Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu

Pflichten des Beherbergers

  • Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

  • Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:

a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;  b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.

Pflichten des Vertragspartners

  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.

  • Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.

  • Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er  oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.

Pauschalen:

Wir möchten Sie höflichst darauf hinweisen, daß wir bei Pauschalangebote wie Weihnachten in den Bergen, komm 7 zahl 6 ect. NUR Barzahlung akzeptieren können. Sollten Sie mit Kreditkarte bezahlen wollen, so verrechnen wir 3 % Bearbeitungsgebühr.

Schischul-Abrechnung:

Wenn Sie Ihre Skischul-Rechnung über uns bezahlen wollen, so erlauben wir uns Ihnen 3 % Bearbeitungsgebühr des Schischulrechnungsbetrages in Rechnung zu stellen.

WICHTIGER HINWEIS:

Für nicht konsumierte Abendessen gibt es keine Rückerstattung!!!!

Am Anreisetag sind die Zimmer AB 15 UHR bezugsfertig. Sollten Sie früher anreisen und auch einchecken, so wird Ihnen ein halber Tagessatz des Zimmers in Rechnung gestellt. Am Abreisetag bitten wir die Zimmer bis 10 Uhr freizugeben. Leider können wir Ihnen unsere Garagenplätze am Abreisetag nur bis 11.00 Uhr zur Verfügung stellen. Sollten Sie den Garagenplatz länger in Anspruch nehmen, so wird ein Tagessatz in Rechnung gestellt. Preise gelten für mindestens 3 Tage Aufenthalt. Aufschlag bis zu 4 Nächten 10% bis 20% Bei Wochenendbuchungen unter 4 Nächten verrechnen wir einen Aufschlag von 20 % auf den regul. Zimmerpreis! Wir möchten Sie darauf hinweisen, das wir auf Grund der 6-Tage-Woche einen Ruhetag haben. (=Dienstag) Der Wareneinsatz des fehlenden Abendmenüs wird nicht vergütet, da dieser bei den Wochenmenüs berücksichtigt ist. Sie erhalten an diesem Tag selbstverständlich ein reichhaltiges Frühstück. (Gilt nicht in der Weihnachtszeit!!) Sollten Sie ein Abendessen abmelden, können wir leider keinen Wareneinsatz rückvergüten. Wir bitten um Ihr Verständnis!! Haustiere: können wir leider nicht mehr akzeptieren!

Verlängerung der Beherbergung:

  • Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.

  • Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.

Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.

  • Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.

  • Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.

  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.

  • Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast

a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.

  • Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

     

Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen

  • Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.

  • Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.

  • Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.

  • Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.

  • In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.

     

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  • Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.

  • Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.

  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.

  • Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.

  • Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.

     

     

Frühstück für ala Carte Gäste verrechnen wir ab Euro 15,00 pro Person und Tag und Abendmenü verrechnen wir für ala Carte Gäste ab Euro 45,00 pro Tag pro Person.

Lieber Gast! Wir würden uns freuen, Sie in unserem Haus begrüßen zu dürfen, und erwarten gerne Ihre weiteren Nachrichten.

Ihre Familie Reischl-Lödler

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